Rechtssichere Speisekarte & Online-Bestellung
Pflichtangaben sind in der Gastronomie kein Beiwerk – sie müssen stimmen. GastroZukunft stellt die wichtigen Kennzeichnungen automatisch an der richtigen Stelle dar, in der korrekten gesetzlichen Formulierung. So ist Ihre Speisekarte und Online-Bestellung von Anfang an auf den deutschen Markt ausgerichtet.
Allergene & Zusatzstoffe (LMIV)
Hinterlegte Allergene und Zusatzstoffe (E-Nummern) erscheinen am Gericht, im Warenkorb und in der Übersicht. Wählt ein Gast eine Zutat ab, wird die Allergenangabe entsprechend neu berechnet. Wie Sie das pflegen, zeigt die Digitale Speisekarte.
Grundpreis (PAngV)
Bei abgepackten Waren mit Mengenangabe wird der Grundpreis nach § 4 PAngV
ausgewiesen (z. B. „(X,XX €/l)") – im Menü, wo er hingehört.
Pfand (VerpackG)
Fällt Pfand an, erscheint die Zeile zzgl. X,XX € Pfand separat (§ 1 (4) PAngV,
§ 33 VerpackG) und wird nicht in den Preis eingerechnet. Ob Pfand zusätzlich in die Bestellsumme
erhoben wird, kann je nach Einrichtung aktiviert werden.
Diese Funktion ist je nach Restaurant unterschiedlich eingerichtet.
Altersnachweis (JuSchG)
Bietet ein Restaurant altersbeschränkte Artikel an, zeigt die Karte ein Badge ab 16
bzw. ab 18 (§ 9 JuSchG). Vor dem Bestellabschluss muss das Alter bestätigt werden;
der Nachweis erfolgt bei der Übergabe.
Preis- & Steuerangaben
Preise werden mit inkl. MwSt. ausgezeichnet. Bei Kleinunternehmern (§ 19 UStG)
entfällt der Umsatzsteuer-Ausweis – stattdessen erscheint der Hinweis „keine Umsatzsteuer
ausgewiesen". Steuersätze ordnen Sie je Kategorie zu; mehr dazu unter
Buchhaltung & Rechnungen.
Aktionen rechtssicher
Bei reduzierten Gerichten wird automatisch der „niedrigste Preis der letzten 30 Tage" angegeben (§ 11 PAngV). Mehr unter Rabatte & Aktionen.
Rechtssicher bestellen
Der Bestellabschluss erfüllt die Vorgaben für Verbraucher: der Button Zahlungspflichtig
bestellen (§ 312j BGB), die AGB-Bestätigung und der Hinweis zum Widerrufsrecht bei
Dienstleistungen (§ 312g BGB). Die Bezahlung erfolgt sicher – siehe
Zahlungsarten.
Beleg & Rechnung (§ 14 UStG)
Standardmäßig erhält der Gast einen Beleg mit dem Hinweis, dass es sich nicht um
eine Rechnung handelt. Eine echte Rechnung mit fortlaufender Nummer nach § 14 UStG
kann je nach Einrichtung ausgegeben werden. Den Unterschied und die Rechnungserstellung
beschreibt Buchhaltung & Rechnungen.
KI-Bilder gekennzeichnet (EU-AI-Act Art. 50)
Werden für Gerichte KI-erstellte Bilder verwendet, sind diese klar gekennzeichnet – mit „KI"-Badge und dem Hinweis „Diese Abbildung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt." Gekennzeichnet werden ausschließlich Bilder, nicht Texte.
Mehrweg (§ 33 VerpackG)
Bietet ein Restaurant Mehrweg an, kann der entsprechende Hinweis nach § 33 VerpackG in Menü und Warenkorb eingeblendet werden.
Datenschutz & DSGVO
GastroZukunft unterstützt Sie bei den Datenschutzpflichten: AV-Vertrag (Datenverarbeitung), Auskunfts- und Löschanfragen Ihrer Gäste sowie eine geregelte Datenaufbewahrung. Details folgen in den Hilfe-Artikeln zur DSGVO.
Impressum (§ 5 DDG)
Ihre Pflichtangaben fürs Impressum (§ 5 DDG) werden geführt; fehlende Angaben werden Ihnen in der Verwaltung angezeigt, damit Ihr Auftritt vollständig ist.
Mehr dazu: Digitale Speisekarte · Zahlungsarten · Rabatte & Aktionen · Buchhaltung & Rechnungen
So richten Sie das ein
- Pflichtangaben & Geschäftsangaben
- Grundpreis, Pfand & Altersfreigabe richtig setzen
- Beleg oder Rechnung? (§ 14 verstehen)
- AV-Vertrag (DPA) & DSGVO-Status
- Auskunft, Löschung & Anonymisierung
- Datenaufbewahrung & Fristen
Häufige Fragen
Muss ich Allergene und Zusatzstoffe selbst eintragen?
Ja: Allergene und Zusatzstoffe (E-Nummern) hinterlegen Sie je Gericht im Schritt „Allergene & Zusatzstoffe". Danach erscheinen sie automatisch am Gericht, im Warenkorb und im Bestellverlauf, in der Sprache des Gastes. Ist nichts hinterlegt, bleibt die Zeile ausgeblendet; die Richtigkeit der Angaben prüfen Sie selbst.
Warum wird der Grundpreis nicht bei jedem Gericht angezeigt?
Der Grundpreis nach § 4 PAngV erscheint nur bei abgepackten Waren, bei denen Sie Inhalt und Einheit (l, ml, kg oder g) eingetragen haben, und zwar nur im Menü, nicht im Warenkorb und nicht bei Gerichten mit Varianten. Bei zubereiteten Speisen lassen Sie die Felder leer.
Wird das Pfand automatisch zur Bestellsumme dazugerechnet?
Standardmäßig nicht: Pfand erscheint als separate Zeile „zzgl. X,XX € Pfand" und wird nicht in den Preis eingerechnet. Ob Pfand zusätzlich erhoben, also mitberechnet wird, aktivieren Sie in den Geschäftsangaben; das Feld für die Pfand-MwSt. erscheint dort, sobald Sie das Erheben von Pfand oder die automatische Rechnung aktiviert haben. Solange dieses Feld nicht gesetzt ist, bleiben Bestellungen mit Pfand ein Beleg.
Warum kann ich bei einem Getränk keine Altersfreigabe „ab 18" setzen?
Die Altersfreigabe „ab 16" oder „ab 18" nach § 9 JuSchG lässt sich am Gericht erst setzen, wenn Sie in den Geschäftsangaben den Alkoholverkauf angegeben und die Lizenz bestätigt haben. Liegt ein solches Gericht im Warenkorb, muss der Gast vor dem Bestellabschluss sein Alter bestätigen; der eigentliche Nachweis erfolgt bei der Übergabe.
Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Was steht dann bei meinen Preisen?
Bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; statt der MwSt.-Zeile erscheint der Hinweis „keine Umsatzsteuer ausgewiesen". Bei Regelbesteuerung stehen die Preise mit „inkl. MwSt.". Ein Steuersatz wird nie automatisch angenommen, die Sätze ordnen Sie je Kategorie selbst zu.
Muss ich KI-Bilder selbst als KI kennzeichnen?
Bilder aus der Bildauswahl gelten als KI-Bilder und tragen den Hinweis nach EU-AI-Act Art. 50 automatisch. Laden Sie ein eigenes Foto hoch, entsteht der Hinweis nur, wenn Sie es selbst als KI-Bild kennzeichnen. Gekennzeichnete Bilder erhalten ein „KI"-Badge und im Großbild den Satz „Diese Abbildung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt."; gekennzeichnet werden ausschließlich Bilder, nicht Texte.