Rechtssichere Speisekarte & Online-Bestellung

Pflichtangaben sind in der Gastronomie kein Beiwerk – sie müssen stimmen. GastroZukunft stellt die wichtigen Kennzeichnungen automatisch an der richtigen Stelle dar, in der korrekten gesetzlichen Formulierung. So ist Ihre Speisekarte und Online-Bestellung von Anfang an auf den deutschen Markt ausgerichtet.

Allergene & Zusatzstoffe (LMIV)

Hinterlegte Allergene und Zusatzstoffe (E-Nummern) erscheinen am Gericht, im Warenkorb und in der Übersicht. Wählt ein Gast eine Zutat ab, wird die Allergenangabe entsprechend neu berechnet. Wie Sie das pflegen, zeigt die Digitale Speisekarte.

Grundpreis (PAngV)

Bei abgepackten Waren mit Mengenangabe wird der Grundpreis nach § 4 PAngV ausgewiesen (z. B. „(X,XX €/l)") – im Menü, wo er hingehört.

Pfand (VerpackG)

Fällt Pfand an, erscheint die Zeile zzgl. X,XX € Pfand separat (§ 1 (4) PAngV, § 33 VerpackG) und wird nicht in den Preis eingerechnet. Ob Pfand zusätzlich in die Bestellsumme erhoben wird, kann je nach Einrichtung aktiviert werden.

Diese Funktion ist je nach Restaurant unterschiedlich eingerichtet.

Altersnachweis (JuSchG)

Bietet ein Restaurant altersbeschränkte Artikel an, zeigt die Karte ein Badge ab 16 bzw. ab 18 (§ 9 JuSchG). Vor dem Bestellabschluss muss das Alter bestätigt werden; der Nachweis erfolgt bei der Übergabe.

Preis- & Steuerangaben

Preise werden mit inkl. MwSt. ausgezeichnet. Bei Kleinunternehmern (§ 19 UStG) entfällt der Umsatzsteuer-Ausweis – stattdessen erscheint der Hinweis „keine Umsatzsteuer ausgewiesen". Steuersätze ordnen Sie je Kategorie zu; mehr dazu unter Buchhaltung & Rechnungen.

Aktionen rechtssicher

Bei reduzierten Gerichten wird automatisch der „niedrigste Preis der letzten 30 Tage" angegeben (§ 11 PAngV). Mehr unter Rabatte & Aktionen.

Rechtssicher bestellen

Der Bestellabschluss erfüllt die Vorgaben für Verbraucher: der Button Zahlungspflichtig bestellen (§ 312j BGB), die AGB-Bestätigung und der Hinweis zum Widerrufsrecht bei Dienstleistungen (§ 312g BGB). Die Bezahlung erfolgt sicher – siehe Zahlungsarten.

Beleg & Rechnung (§ 14 UStG)

Standardmäßig erhält der Gast einen Beleg mit dem Hinweis, dass es sich nicht um eine Rechnung handelt. Eine echte Rechnung mit fortlaufender Nummer nach § 14 UStG kann je nach Einrichtung ausgegeben werden. Den Unterschied und die Rechnungserstellung beschreibt Buchhaltung & Rechnungen.

KI-Bilder gekennzeichnet (EU-AI-Act Art. 50)

Werden für Gerichte KI-erstellte Bilder verwendet, sind diese klar gekennzeichnet – mit „KI"-Badge und dem Hinweis „Diese Abbildung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt." Gekennzeichnet werden ausschließlich Bilder, nicht Texte.

Mehrweg (§ 33 VerpackG)

Bietet ein Restaurant Mehrweg an, kann der entsprechende Hinweis nach § 33 VerpackG in Menü und Warenkorb eingeblendet werden.

Datenschutz & DSGVO

GastroZukunft unterstützt Sie bei den Datenschutzpflichten: AV-Vertrag (Datenverarbeitung), Auskunfts- und Löschanfragen Ihrer Gäste sowie eine geregelte Datenaufbewahrung. Details folgen in den Hilfe-Artikeln zur DSGVO.

Impressum (§ 5 DDG)

Ihre Pflichtangaben fürs Impressum (§ 5 DDG) werden geführt; fehlende Angaben werden Ihnen in der Verwaltung angezeigt, damit Ihr Auftritt vollständig ist.


Mehr dazu: Digitale Speisekarte · Zahlungsarten · Rabatte & Aktionen · Buchhaltung & Rechnungen

So richten Sie das ein