Grundpreis, Pfand & Altersfreigabe richtig setzen

Was ist das? Drei Pflichtangaben am Gericht, die rechtlich korrekt dargestellt werden müssen. Den Überblick gibt Rechtssichere Speisekarte & Kennzeichnung. Sie setzen sie im Gericht (Schritt Preisgestaltung).

Grundpreis (§ 4 PAngV)

  • Tragen Sie bei abgepackten Waren mit Mengenangabe den Inhalt und die Einheit (l/ml/kg/g) ein. Auf der Karte erscheint dann z. B. „(X,XX €/l)".
  • Der Grundpreis erscheint nur im Menü, nicht im Warenkorb, und nicht bei Gerichten mit Varianten. Bei zubereiteten Speisen lassen Sie ihn leer.

Pfand (§ 1 (4) PAngV, § 33 VerpackG)

  1. Tragen Sie am Gericht einen Pfandbetrag ein. Auf der Karte erscheint dann eine separate Zeile zzgl. X,XX € Pfand – sie wird nicht in den Preis eingerechnet.
  2. Standardmäßig ist Pfand nur ein Hinweis und wird nicht zur Bestellsumme addiert. Ob Pfand zusätzlich erhoben (also mitberechnet) wird, kann in den Geschäftsangaben aktiviert werden. Erst dann wirkt sich Pfand auf die Summe aus – und beeinflusst, ob aus einem Beleg eine Rechnung werden kann (siehe Beleg oder Rechnung?).
Diese Funktion ist je nach Restaurant unterschiedlich eingerichtet.

Altersfreigabe (§ 9 JuSchG)

  • Eine Altersfreigabe ab 16 / ab 18 lässt sich nur setzen, wenn Sie in den Geschäftsangaben Alkoholverkauf angegeben haben.
  • Enthält der Warenkorb ein solches Gericht, muss der Gast vor dem Abschluss das Alter bestätigen; der eigentliche Nachweis erfolgt bei der Übergabe.

Nächster Schritt: Bilder hinzufügen & KI-Bilder kennzeichnen

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