Buchhaltung, Rechnungen & DATEV-Export
Die Buchhaltung läuft im Tagesgeschäft mit: Steuersätze, Rechnungen, Berichte und der Export für Ihre Steuerberatung sind direkt im System.
MwSt.-Sätze je Kategorie
Ordnen Sie jeder Kategorie ihren Steuersatz zu (z. B. 7 % oder 19 %, oder einen eigenen Satz). Der passende Satz wird je Gericht automatisch herangezogen; nicht zugeordnete Kategorien werden deutlich markiert, damit nichts übersehen wird.
Rechnungen rechtssicher erstellen
Erstellen Sie aus einer Bestellnummer eine Rechnung mit fortlaufender Nummerierung (§ 14
UStG), inklusive Storno und Korrektur, und geben Sie sie als PDF aus. Den Unterschied zwischen Beleg
und Rechnung erklärt die Seite
Rechtssichere Speisekarte.
Berichte für den Überblick
Erstellen Sie Tages-, Monats- und MwSt.-Berichte – jeweils auch als PDF, für Ihre Unterlagen und das Gespräch mit der Steuerberatung.
Export für die Steuerberatung
Exportieren Sie Ihre Daten als CSV oder als DATEV-Buchungsstapel – als Standard-Export, den Ihre Steuerberatung direkt weiterverarbeiten kann.
Mehr dazu: Rechtssichere Speisekarte & Kennzeichnung
So richten Sie das ein
- MwSt.-Sätze pro Kategorie festlegen
- Rechnungen erstellen & nummerieren
- Export für die Steuerberatung: CSV & DATEV
Häufige Fragen
Welchen MwSt.-Satz kann ich für Speisen und Getränke einstellen?
Sie ordnen jeder Kategorie ihren Steuersatz selbst zu: 7 %, 19 % oder einen eigenen Satz. Ein eingebauter Leitfaden hilft bei der Einordnung (Speisen oft 7 %, Getränke oft 19 %), und ein Satz am einzelnen Gericht geht dem Satz der Kategorie vor. Sie pflegen die Sätze unter Buchhaltung → MwSt.-Sätze.
Was passiert, wenn ich eine Kategorie ohne MwSt.-Satz lasse?
Es wird nie automatisch ein Satz angenommen: Eine Kategorie ohne Zuordnung bleibt unversteuert, und Sie sehen dazu einen Warnhinweis. Ordnen Sie deshalb alle Kategorien vor dem Start zu und prüfen Sie die Warnhinweise, bevor Sie Rechnungen erstellen.
Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG – wird trotzdem Umsatzsteuer ausgewiesen?
Nein. Wenn Sie in den Geschäftsangaben Kleinunternehmer (§ 19 UStG) gewählt haben, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; statt der MwSt.-Zeile erscheint der entsprechende Hinweis. Diese Angabe setzen Sie selbst in den Geschäftsangaben.
Bekommen meine Gäste automatisch eine Rechnung oder nur einen Beleg?
Standardmäßig erhält der Gast einen Beleg mit dem Hinweis, dass es sich nicht um eine Rechnung nach § 14 UStG handelt. Eine echte Rechnung mit fortlaufender Nummer entsteht nur dann automatisch, wenn diese Funktion für Ihr Restaurant aktiviert ist und die Bestellung online bezahlt wurde. Wird Pfand erhoben, muss zusätzlich die Pfand-MwSt. in den Geschäftsangaben gesetzt sein, sonst bleibt die Bestellung ein Beleg.
Wie erstelle ich aus einer Bestellung eine Rechnung, und kann ich sie stornieren?
Unter Buchhaltung → Rechnungen geben Sie die Bestellnummer ein, erstellen die Rechnung mit einer fortlaufenden Nummer nach § 14 UStG ohne Lücken und geben sie als PDF aus; Storno und Korrektur sind ebenfalls möglich, die Nummernfolge bleibt nachvollziehbar. Der MwSt.-Stand wird je Bestellung festgehalten und ändert sich nachträglich nicht; bei sehr alten Bestellungen ohne diesen festgehaltenen Stand trägt das PDF den Vermerk (geschätzt). Damit die Rechnung korrekt rechnet, sollten die MwSt.-Sätze vorher zugeordnet sein.
Wie bekommt meine Steuerberatung die Zahlen aus dem System?
Sie exportieren die Daten als CSV-Datei in einer Standard- oder Kompakt-Variante oder als DATEV-Buchungsstapel im Standard-Export; Sie wählen den Export aus und laden die Datei herunter. Zusätzlich gibt es Tages-, Monats- und MwSt.-Berichte, die Sie unter Buchhaltung → Berichte jeweils auch als PDF ausgeben können.