MwSt.-Sätze pro Kategorie festlegen
Was ist das? Hier ordnen Sie jeder Kategorie ihren Steuersatz zu. Den Überblick gibt Buchhaltung, Rechnungen & DATEV-Export. Sie pflegen das unter Buchhaltung → MwSt.-Sätze.
Sätze zuordnen
- Ordnen Sie jeder Kategorie einen Satz zu – z. B. 7 %, 19 % oder einen eigenen Satz. Ein eingebauter Leitfaden hilft bei der Einordnung (Speisen oft 7 %, Getränke oft 19 %).
- Der passende Satz wird je Gericht automatisch herangezogen. Ein Satz am einzelnen Gericht geht einem Kategoriesatz vor.
Wichtig: Nicht zugeordnete Kategorien bleiben unversteuert
Es wird nie automatisch ein Satz angenommen. Lassen Sie eine Kategorie ohne Zuordnung, bleibt sie unversteuert, und Sie sehen einen Warnhinweis. Ordnen Sie deshalb vor dem Start alle Kategorien zu.
Kleinunternehmer
Haben Sie in den Geschäftsangaben Kleinunternehmer (§ 19 UStG) gewählt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen – statt der MwSt.-Zeile erscheint der entsprechende Hinweis.
Nächster Schritt: Beleg oder Rechnung? (§ 14 verstehen)